iTDL+, ComputerService (Beratung)
Für Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen ab dem 1.1.2009 steuerlich absetzbar indem 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und maximal 600,00 EUR pro Jahr geltend gemacht werden können. Dazu gehören auch PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung. Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer zum Beispiel als Arbeitsmittel ohnehin abgesetzt wird.
Schauen Sie die Quelle an: Schreiben des Bundesministerium der Finanzen, Anwendungsschreiben zu § 35 EStG, 26. Oktober 2007, Überarbeitung 15.02.2010 (PDF), Seite 4.
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